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TidBITS#701/13-Okt-03

Der US-Bundesstaat Kalifornien hat (erneut) Spam als illegal deklariert. Aber wird die Rechtsprechung einen Unterschied machen? Richter Brady Johnson äußert sich dazu, warum die Einordnung von Spam als illegaler Akt eine schwierige Angelegenheit ist. Ebenfalls in dieser Ausgabe: Jeff Carlson bejubelt – und beklagt – Netflix Fanatic; Apple kündigt an, dass Mac OS X 10.3 Panther ab 24. Oktober erhältlich ist; und wir beschäftigen uns mit der Vorstellung von iCal 1.5.1, iSync 1.2.1, StuffIt Standard Edition 8.0, StuffIt Engine 8.0.1 und ConceptDraw V.

Themen:

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MailBITS/13-Okt-03

[Übersetzung: Roland Müller <mail@duesenschrieb.de>]

iCal 1.5.1 und iSync 1.2.1 vorgestellt -- Vergangene Woche hat Apple seine Kalender- und Synchronisations-Dienstprogramme aktualisiert, die Leistung verbessert und Unterstützung für mehr Peripheriegeräte integriert. iCal 1.5.1 optimiert geringfügig die Kalenderoberfläche, macht aus dem Infofenster einen Ausklapper und ermöglicht, den Kategorien selbst gewählte Farben zuzuordnen. Außerdem kann man in der neuen Version die Aufgaben mit Notizen und Alarmsignalen versehen, Ereignisse werden jetzt in unterschiedlichen Zeitzonen unterstützt und der Zugriff auf Kalender, die hinter einem Firewall liegen, ist jetzt möglich. Die Aktualisierungsdatei ist 6,2 MB groß, kann herunter geladen werden und setzt Mac OS X 10.2.3 oder neuer voraus.

<http://www.apple.com/ical/>

iSync 1.2.1 ermöglicht nun auch die Kalendersynchronisierung für Sony Ericsson P800, Nokia 3650 und Nokia 7650 Handys plus die Möglichkeit, bei Anrufen zugeordnete Bilder aus dem Adressbuch zu übertragen. Ebenfalls hinzugekommen ist die Synchonisation mit Sony Ericsson T616 und Z600 Handys. Als .Mac-Abonnent und jemand, der iSync benutzt, um seine Safari-Bookmarks zu synchronisieren, kann man diese mit iSync unter bookmarks.mac.com anschauen und bearbeiten. iSync 1.2.1 ist kostenlos, 5,5 MB groß und kann heruntergeladen werden. Es setzt Mac OS X 10.2.3 oder neuer voraus sowie iCal 1.5.1 zum Synchronisieren der Kalender. Palm PDA-Benutzer müssen das iSync 1.2 Palm Conduit installieren, eine 892 K große Download-Datei (es gibt unten auf der iSync Download-Seite einen etwas verwirrenden Link für dessen direktes Herunterladen). [JLC]

<http://www.apple.com/isync/>
<http://www.apple.com/isync/download/>
<http://bookmarks.mac.com/>

StuffIt Standard Edition 8.0 und StuffIt Engine 8.0.1 -- Aladdin Systems hat die StuffIt Standard Edition 8.0 vorgestellt, die neueste Version des Programmpakets aus DropStuff, DropZip, DropTar und dem kostenlosen StuffIt Expander. Zu den neuen Eigenschaften gehören schnellere Komprimierung, eine verbesserte Oberfläche für DropStuff sowie die Unterstützung für noch mehr Datenformate (zu Einzelheiten siehe auch "Was ist neu in StuffIt Deluxe 8.0?" in TidBITS-698_). Die StuffIt Standard Edition 8.0 kostet 50 US$, registrierte Verwender können für 15 US$ aktualisieren. Es gibt als 7,2 MB große datei zum Herunterladen eine kostenlose Demoversion, die 15 Tage lang benutzt werden kann. Und bitte daran denken: An den kostenlosen StuffIt Expander kommt man, indem man die StuffIt Standard Edition herunterlädt.

<http://www.stuffit.com/mac/standard/>
<http://db.tidbits.com/getbits.acgi?tbart=07365>

Wenn wir schon mal beim Herunterladen sind – Aladdin hat außerdem den kostenlosen StuffIt Engine 8.0.1 Aktualisierer für alle StuffIt-Versionen vorgestellt. Er behebt ein Problem mit dem Komprimieren eines Mac OS X Programmpaketes (nicht bei Classic-Programmen oder einzelnen Programmen) ins .sit-Format (im Gegensatz zu StuffIts modernerem .sitx Dateiformat), das nach dem Dekomprimieren nicht mehr zu starten war. Das Problem rührte daher, dass das .sit-Dateiformat die Unix Dateifreigaben voraussetzt (und deshalb nicht mit sichert), die notwendig sind, um Mac OS X Programmpakete zu starten. Um diese Beschränkung zu umgehen, hat Aladdin bisher das Ausführungs-Bit bei allen dekomprimierten Dateien gesetzt, was Apple nicht gerne sah. Bei StuffIt 8.0 spart sich Aladdin dies. Unglücklicherweise hat sich gezeigt, dass der Verzicht auf das korrekte Setzen des Ausführungs-Bits für die Anwender zu lästig ist. Deshalb greift der StuffIt Engine 8.0.1 Aktualisierer die frühere Verfahrensweise wieder auf, bis Aladdin eine elegantere Lösung entwickelt hat. Man kann das Problem bei Mac OS X Programmpaketen vermeiden, indem man das .sitx-Dateiformat verwendet (das kann jeder, der StuffIt Expander 7.0 benutzt, das mit Mac OS X 10.2 ausgeliefert wurde oder wer das letzte Security-Update für Mac OS X 10.1.5 installiert hat). Der StuffIt Engine 8.0.1 Aktualisierer kann als 3,9 MB große Datei heruntergeladen werden. [ACE]

<http://www.stuffit.com/mac/deluxe/updates.html>
<http://www.aladdinsys.com/support/techsupport/qanda.php?id=534>

ConceptDraw V vorgestellt -- CS Odessa hat ConceptDraw V präsentiert, ein großes Update des leistungsfähigen Business-Programms für technische Zeichnungen, Flowcharts und Diagramme (einen umfangreichen Testbericht einer früheren Version steht unter "Erstelle Deine Verbindungen mit ConceptDraw" in TidBITS-553_). An neuen Eigenschaften finden sich XML-Unterstützung für Visio (die den Dokumentenaustausch mit Microsoft Visio ermöglicht), eine BASIC-kompatible eingebaute Skriptsprache, mehr Werkzeuge, benennbare Stile, neue Formen-Bibliotheken, Dokumentenvorschau bereits im Öffnen-Dialog, automatisches Sichern und Wiederherstellen, Einbindung der Datenbank per Skriptsprache und Benutzer-Autorisierung. CS Odessa hat ConceptDraws Grafik-Engine komplett überarbeitet, um auch die Kantenglättung von Text zu ermöglichen sowie WYSIWIG Textbearbeitung. Und schließlich hat ConceptDraw V eine komplette Überholung der Benutzeroberfläche verpasst bekommen – mit schwebenden Paletten und individuell belegbaren Werkzeugleisten, erweitertem PowerPoint-Import und -Export sowie Unterstützung von noch mehr Grafikformaten. ConceptDraw V Standard kostet 150 US$, das Upgrade 80 US$. Die Professional-Version kostet 350 US$, das Upgrade 100 US$. [ACE]

<http://www.conceptdraw.com/>
<http://www.heikekurtz.de/tidbitsde/tidbits-de-553.html#Anker3>


Mac OS X 10.3 Panther für den 24. Oktober 2003 angekündigt

von Mark H. Anbinder <mha@tidbits.com>
[Übersetzung: Jens Peter Franke <jpfranke@gmx.net>]

Apple Computer kündigte vergangene Woche an, das Mac OS X 10.3 Panther, die diesjährig neue Version des Betriebssystems Mac OS X, in Apples Geschäften und bei autorisierten Wiederverkäufern um 20:00 Uhr am Freitag, den 24. Oktober 2003 erhältlich sei. Die Version Panther Server bzw. Mac OS X 10.3 Server wird zur selben Zeit veröffentlicht. Panther rühmt sich mit einem vollständig neu geschriebenen und neu entworfenen Finder, der schnelleres Suchen und ein Benutzerinterface mit der ersten größeren Entwicklung weg von den Überbleibseln des NeXT Benutzerinterfaces bietet. Unter den neuen Funktionen sind Expose, eine raffinierte Art, eine Auswahl unter allen geöffneten Fenstern zu treffen; iChat AV, eine audio- und videofähige Version von Apples Chatsoftware; schnelles Wechseln der Anwender; FileVault-Verschlüsselung des Anwenderverzeichnisses und weitere Sicherheitsverbesserungen; sowie die Hintergrundsynchronisierung der iDisk mit einem lokalen Ordner für die Offline-Nutzung. (Siehe "Mac OS X Panther springt auf der WWDC" in der TidBITS-685_.)

<http://www.apple.com/macosx/overview/>
<http://www.apple.com/server/macosx/>
<http://db.tidbits.com/getbits.acgi?tbart=07242>

Panther unterstützt alle PowerPC G3- und G4-Macs, die einen USB-Ausgang besitzen (was einige ältere mit Mac OS X 10.2 Jaguar funktionierende PowerPC G3-Modelle ausschließt) und die neuen Power Mac G5-Computer. Es ist sofort vorab bestellbar im Apple Store oder bei anderen Appleverkäufern wie Small Dog Electronics zu einem Preis von US$ 130,00 für eine Einzelplatzlizenz oder als Familienpaket (bis zu fünf Anwender unter derselben Adresse) für US$ 200,00. Panther Server kostet US$ 500,00 in der Ausgabe für 10 Clients und US$ 1,000,00 in der unbeschränkten Ausgabe.

<http://db.tidbits.com/getbits.acgi?tlkthrd=2084>
<http://store.apple.com/>
<http://www.smalldog.com/category/x/x/Productivity/Software+Operating/wag201/wag100201/>

Alle die nach dem 8. Oktober 2003 Mac OS X einen neuen Macintosh-Computer oder einen Power Mac G5 gekauft haben sind berechtigt gegen US$ 20,00 Versandkosten ein sog. Mac OS-Up-To-Date-Upgrade auf Panther zu erhalten; ein vergleichbares Angebot besteht für Panther Server, für jene, die Mac OS X-Server oder Xserve heute oder später erwerben. Die Up-To-Date-Politik, mit der Power Mac G5-Besitzer unabhängig vom Kaufdatum bevorzugt werden, hat Anwender, die kurz nach der Verkaufsankündigung und damit wenige Wochen vor der Pantherankündigung ein neues Powerbook bestellt haben, gewurmt. Obwohl Apples offizielle Linie ist, das Nicht-G5-Macs nicht qualifiziert sind für die Up-To-Date-Preise - außer sie sind nach dem 8. Oktober erworben - gibt es Berichte von Powerbook-Besitzern (darunter TidBITS-Leser und -Mitarbeiter), dass sie mit unterschiedlichem Erfolg die Seriennummern ihrer Maschinen in Apples Onlineformular eingeben konnten. In einigen Fällen schlugen vergangene Woche Versuche fehl, aber neue Versuche am Wochenende waren dann erfolgreich.

<http://www.apple.com/macosx/uptodate/>


Ein trauriger "Netflix Fanatic"-Fan

von Jeff Carlson <jeffc@tidbits.com>
[Übersetzung: Jochen Wolters <jochen@polytropia.com>]

Ich bin nicht nur ein großer Fan von Netflix, dem populären Online-DVD-Verleih, sondern offenbar auch einer ihrer besseren Kunden. Für 20 USD pro Monat schickt mir Netflix drei DVD-Filme von einer Liste von Titeln, die ich zusammengestellt habe. Diese Filme kann ich mir in Ruhe ansehen, ohne mir Gedanken über Strafgebühren wegen zu später Rückgabe machen zu müssen. Wenn ich einen Film angesehen habe, schiebe ich die DVD in einen vorfrankierten Umschlag, schicke diesen ab, und nach ein paar Tagen erhalte ich den nächsten Film auf meiner Liste zugeschickt. Obwohl ich maximal drei Filme gleichzeitig ausleihen darf (gegen eine höhere Gebühr kann man auch mehr erhalten), könnte ich mir dank der kurzen Lieferzeiten Dutzende Filme pro Monat ansehen und müsste trotzdem nur 20 USD zahlen. (Eine detailliertere Besprechung von Netflix finden Sie in "Wertvolle Internetseiten: Holen Sie sich Ihren Kick bei Netflix" in TidBITS-604_.)

<http://www.netflix.com/>
<http://www.heikekurtz.de/tidbitsde/TidBITS-de-604.html#net>

Allerdings habe ich festgestellt, dass ich mir gar nicht so viele Filme in einem Monat anschaue. Vielmehr behalte ich insbesondere in hektischen, arbeitsreichen Zeiten oft ein, zwei Monate lang die gleichen zwei oder drei Filme - was einerseits meinen Kostenvorteil völlig zunichte macht und andererseits Netflix zweifelsohne einen schönen Schnitt beschert. Da keine Gebühren für eine verspätete Rückgabe anfallen, haben wir beide etwas davon: ich kann mir den Film immer noch ansehen, sobald ich Zeit finde und Netflix entstehen keine Versand- und Lagerkosten für meine Bestellungen.

Bevor Sie jetzt mit dem Kopf schütteln und sich fragen, wie ich überhaupt die Mathe- und Statistik-Grundkurse auf der High School erfolgreich abschließen konnte, müssen Sie verstehen, dass meiner Meinung nach nur ein Teil der monatlichen Gebühren dafür verwendet wird, mich regelmäßig mit Filmen zu versorgen. Ich zahle liebend gerne, denn Netflix bietet mir etwas, das ich bisher noch nicht vernünftig in den Griff bekommen habe: eine stets aktuelle Liste der Filme, die ich mir ansehen möchte.

Wenn mir jemand einen Film empfiehlt, trage ich ihn in meine Netflix Warteliste ein. Das ist besonders nützlich für jene Film-Klassiker, die alle meine Bekannten schon gesehen haben, die ich aber aus irgendeinem Grund verpasst habe. Dank meiner Netflix Warteliste brauche ich nicht mehr abends um zehn Uhr in einer Videothek zu stehen und mich zu fragen, wie noch mal der Oscar-gekrönte Film hieß, bei dem "der eine Typ da" Regie geführt und "wie hieß sie doch gleich" die Hauptrolle gespielt hatte.

Die Schwierigkeit dieses Systems ist, dass diese lohnenden Filme oft beiseite geschoben werden durch Neuveröffentlichungen oder Filme, die ich mir gerne noch vorher anschauen möchte. Ich kann meine Netflix Warteliste zwar online umsortieren, aber das ist nicht gerade komfortabel: ich muss die Einträge in Textfeldern nummerieren, die Änderungen speichern und hoffen, dass ich nicht zwei Einträge mit derselben Nummer versehen habe.

Wie ich zum Netflix Fan(atic) wurde -- Offenbar bin ich nicht der einzige, der diese Vorgehensweise lästig findet. Das hat mich dazu verleitet, die 10 USD teure Shareware "Netflix Fanatic" herunterzuladen: diese OS X Anwendung von Cricket Media hilft Ihnen, Ihre Netflix Warteliste ohne einen Webbrowser zu verwalten. Sie können damit Filme suchen und zu Ihrer Warteliste hinzufügen; nachprüfen, welche Filme Sie gerade ausgeliehen haben; eine Liste der Filme ansehen, die Sie zwar ausgewählt haben, die aber noch nicht veröffentlicht wurden; und erfahren, welche Filme Sie bisher schon ausgeliehen haben. Netflix Fanatic liest die Informationen, die zur Anmeldung beim Netflix-Server benötigt werden, aus dem Webbrowser-Cookie, so dass Sie diese nicht noch einmal eingeben müssen.

In der "Warteliste"-Ansicht [unter dem Reiter "Queue" im Hauptfenster - JW] in Netflix Fanatic können Sie Titel durch einfaches Verschieben mit der Maus umsortieren, über <Umschalt>-Klick mehrere Titel zum Verschieben auswählen und eigene Anmerkungen in das Textfeld des jeweiligen Filmtitels eingeben.

Über die Möglichkeit, die Netflix Warteliste mit einem einfachen Klick auf den "Shuffle"-Knopf nach Zufall durcheinanderwirbeln zu lassen, freue ich mich wie ein kleines Kind. Mit den Dutzenden von Filmen auf meiner Liste kann ich einfach "Shuffle" klicken, die Anwendung schließen und mich überraschen lassen, welcher Film als nächstes bei mir eintrudelt. Diese Funktion ist überaus hilfreich, wenn man sich auf ein Filmgenre eingeschossen hat und mal wieder etwas anderes sehen will (beispielsweise ist es nicht schwer, in einer Science-Fiction-Monokultur stecken zu bleiben).

Gerade eben war es doch noch da... -- Leider war Netflix Fanatic zu gut, um wahr zu sein. Als ich begann, diesen Artikel zu schreiben, stellte ich überrascht und mit Bedauern fest, dass der Entwickler gezwungen wurde, den Vertrieb der Software einzustellen, da er sich mit seinem Arbeitgeber (bei dem es sich nicht um Netflix handelt) nicht darüber einigen konnte, wem das Programm gehört. Laut einer Notiz auf der Homepage der Software geht der Entwickler davon aus, dass sein Arbeitgeber keine Urheberrechte an Software hält, die er in seiner Freizeit und auf seinem eigenen Rechner entwickelt, aber dass er nicht über die finanziellen Mittel verfügt, sich zu wehren oder als Vollzeit-Freiberufler Software zu schreiben.

<http://www.cricketmedia.com/software/netflix/>

Bestehende Kopien der Software werden allerdings weiterhin als Shareware zum Preis von 10 USD angeboten, und obwohl Cricket Media das Programm nicht mehr vertreibt, können Sie Netflix Fanatic 1.1.4 nach wie vor von einem Spiegel-Server des Info-Mac Archivs herunterladen. Es ist auch möglich, dass ein anderer Entwickler Netflix Fanatic nachprogrammiert, um das Problem zu umgehen.

<ftp://ftp.tidbits.com/info-mac/app/netflix-fanatic-114.hqx>

Über die derzeitige Lage weiß ich auch nicht mehr als das, was der Autor veröffentlicht hat, sodass ich nicht darüber spekulieren kann, wer hier im Recht ist. Aber letztendlich bleibt das Ergebnis dasselbe: ein neuartiges Programm, das eine populären Dienstleistung verbessert, wird nicht weiter entwickelt, und das ist eine Schande. Ich werde meine Kopie weiterhin verwenden und genießen, wie diese Software mein Filmvergnügen aufwertet. Falls Sie Netflix verwenden und Mac OS X benutzen, sollten Sie sich auch eine Kopie besorgen.


Wenn Spam geächtet wird, werden nur die Geächteten spammen

von Brady Johnson <brady@seanet.com>
[Übersetzung: Hartmut Greiser <hgreiser@linarte.com>]

Juristen bezeichnen Spam als "unverlangte kommerzielle elektronische Post" (unsolicited commercial electronic mail," oder UCE), und in der Regel definiert man sie als E-Mail, in der jemand versucht, anderen ein Produkt oder eine Dienstleistung zu verkaufen oder sonst wie an ihr Geld zu kommen. Der Staat Kalifornien hat vor kurzem eine knallharte Antispam-Verfügung verabschiedet, die zum 1. Januar 2004 in Kraft treten soll und die sich von anderen dieser Art in einer Reihe von Punkten abhebt (Kalifornien wird in dieser Hinsicht immer besser). Eine der besonders vielsagenden Abweichungen ist die Tatsache, dass durchgehend der juristisch nichts sagende Ausdruck "Spam" benutzt wird, obwohl von dem mehr legalisierenden "UCE" dann die Rede ist, wenn eine etwas genauere Definition benötigt wird.

Ich muss den TidBITS-Lesern nicht erklären, dass dem Internet durch Spam in einem zunehmend problematischer werdenden Maße zugesetzt wird. Nach Brightmail hat sich der Spamanteil am gesamten E-Mail-Aufkommen von lediglich 7% im April 2001 auf kolossale 54 % im September 2003 gesteigert.

<http://www.brightmail.com/spamstats.html>
<http://www.brightmail.com/pressreleases/070103_uk_spam_summit.html>

Der Versand von Spam kostet den Spammer so gut wie nichts, da die Kosten vom ISP getragen werden, der sie in Form von erhöhten Zugangsgebühren an die Nutzer weiterreicht. Laut einem Report von Ferris Research aus San Francisco kostete Spam die amerikanischen Unternehmen im letzten Jahr über 10 Milliarden Dollar – denken Sie dabei nur an den verstorbenen Carl Sagan und sein "Milliarden und Abermilliarden", dann haben Sie eine Vorstellung – durch verlorene Arbeitsproduktivität, technische Lösungen und vergeudete Bandbreiten. Eine Zusammenfassung der Studie ist gratis verfügbar, die komplette Ausgabe ist als Abonnement zu haben.

<http://www.ferris.com/offer/spam.html>

Die Anwender ärgern sich schwarz wegen Spam. In einer Harris-Umfrage verlangten vor zweieinhalb Jahren 49% der Nutzer ein völliges Spamverbot. Eine spätere Befragung (Titel: "Die Mehrheit der Onliner drängen auf Spamverbot") resümiert Harris mit der Feststellung, dass der ablehnende Anteil der Nutzer Ende 2002 auf 80% gesprungen sei. Heute dürfte der Wert wohl noch höher liegen.

<http://www.harrisinteractive.com/harris_poll/index.asp?PID=348>

Die Zahl der Beschwerden, die bei den Oberstaatsanwälten und bei der U.S. Federal Trade Commission eingehen, haben ungeahnte Ausmaße angenommen, und die Länder- und Bundesbehörden stellen auf jeder Ebene fest, wie sehr der Druck durch die Verbraucher gestiegen ist, das Spamproblem in den Griff zu bekommen. Bis heute haben 36 Bundesstaaten Gesetzte verabschiedet, die mit Spam zu tun haben.

<http://www.spamlaws.com/state/>

Die rigidesten in dieser Runde sind die Vorschriften aus Washington und Kalifornien. Beide wurden mit großer Leidenschaft und mit den unterschiedlichsten Begründungen vor Gericht zitiert, und beide haben schlussendlich obsiegt. Durch diese gerichtliche Bestätigung ermutigt hat Kalifornien jetzt sogar eine noch strengere Vorschrift erlassen, die erneut für Aufruhr sorgt.

Ein neues Modell -- 1998 verfügte Kalifornien eines der ersten und strengsten Antispam-Gesetze des Landes (siehe "Kalifornien ächtet Spam" in TidBITS-448). Spam wurde als unerwünschte kommerzielle E-Mail definiert, die in der Absicht verschickt wird, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu verkaufen. Das Gesetz verlangte von den Spammern, ihre E-Mail durch ein "ADV:" oder ein "ADV:ADLT" (für "Adult oriented Mail" also Post, die sich an Erwachsene richtet) zu identifizieren. Im Gegensatz zu Einzelpersonen, die keine Möglichkeit hatten, Klage zu erheben, wurden ISPs ermächtigt, Spammer wegen Gesetzesübertretung anzuzeigen und ein Urteil mit empfindlichen Strafen zu erwirken. Dieses Gesetz wurde sofort angegriffen. In "Ferguson gegen FriendFinders, Inc." befand ein untergeordnetes Gericht, dass dies Gesetz eine verfassungswidrige Verletzung der verfassungsmäßigen zwischenstaatlichen Handelsbestimmungen darstellte. Diese Auslegung wurde von einem kalifornischen Appellationsgericht kassiert, und das Gesetz blieb in Kraft.

<http://db.tidbits.com/getbits.acgi?tbart=05109>
<http://www.spamlaws.com/cases/ferguson.html>

Es gibt keine Anzeichen dafür, dass das kalifornische Gesetz die Spamflut eingedämmt oder auch nur nennenswert dafür gesorgt hätte, dass die Spams markiert werden. Das Spamvolumen, mit dem das Internet überflutet wird, hat sich trotz solcher Gesetze sogar immer weiter vergrößert. Unbeeindruckt durch Misserfolge hat der kalifornische Gesetzgeber im September 2003 ein noch radikaleres Gesetz erlassen.

<http://www.spamlaws.com/state/ca1.html>

Einige Merkmale des alten Gesetzes sind im neuen erhalten geblieben. Beispiel: Spammer müssen in der Betreffzeile weiterhin "ADV" oder "ADV:ADLT" angeben und eine gebührenfreie Telefonnummer, bzw. eine gültige E-Mailadresse angeben, um den Empfängern die Möglichkeit zu geben, sich aus dem Verteiler streichen zu lassen. Besonders bedeutsam sind aber die Änderungen im neuen Gesetz.

Das neue Statut verbietet sämtliche UCE in Bausch und Bogen, solange sie vom Empfänger nicht ausdrücklich angefordert oder autorisiert wurden. So wie das alte Gesetz beschränkt sich auch die neue Verordnung auf Spammer, die Gerätschaften innerhalb Kaliforniens benutzen oder die kalifornische Empfänger "beliefern". Einzelpersonen haben jetzt das Recht, Spammer wegen einer Gesetzesübertretung zu verklagen und entweder Ersatz für tatsächlichen Schaden oder 500$ pro Spam zu verlangen, bis zu einer Grenze von 1 Million $ pro "Ereignis". Ein "Ereignis" ist "eine Einzelübertragung oder –aussendung unverlangter kommerzieller E-Mailwerbung mit überwiegend ähnlichem Inhalt an einen einzelnen Empfänger oder an eine Gruppe von Empfängern".

Eine der drastischeren Bestimmungen des neuen Gesetzes verbietet es jedermann, E-Mailadressen im Internet zu sammeln, um Spam an Kalifornier oder von Kalifornien aus zu schicken. Kurz gesagt: Kalifornien kümmert sich um Adressensammler und zwar ohne Rücksicht darauf, wo dies geschieht, wenn die Absicht dahinter steht, Kalifornier mit Spam zu belästigen.

Es gibt eine Reihe von juristischen und praktischen Hürden, die dieses neue Gesetz wird überwinden müssen. Hier sind einige Beispiele.

Handelsbestimmung -- Die Handelsbestimmung ist nachzulesen in der U.S. Verfassung, Artikel I, Teil 8, Satz 3.

<http://www.house.gov/Constitution/Constitution.html>

Zunächst einmal gibt die Handelsbestimmung dem Kongress nur die Autorität, "den Handel mit fremden Nationen, zwischen den Staaten und mit den Indianerstämmen zu regulieren". Um diesen kurzen Satz hat sich inzwischen aber ein Dickicht aus Gesetzen gelegt. Es ist schon faszinierend (für mich jedenfalls), was mit dem Handelsgesetz so alles zusammenhängt. Leider sind diese Themen aber unglaublich komplex und jenseits des Rahmens dieses Artikels. Ich beschränke mich also auf den Hinweis, dass das Problem besteht, dass es jede Menge Diskussionen darüber gibt, wie die Handelsbestimmungen auf den Internethandel angewendet werden sollten und dass wir von Lösungen noch sehr weit entfernt sind. Zum Teil liegt es wohl an diesen Umständen, dass der Kongress bei der Gesetzgebung zu Spam die Gesetze der Bundesstaaten ganz oder teilweise aufhebt.

Ein Bestandteil des Handelsrechtes ist das "ruhende Handelsrecht " (dormant commerce clause). Diese Gesetzeslehre geht davon aus, dass es bestimmte Bereiche gibt, für die die Bundesstaaten keine Gesetze erlassen dürfen, sogar dann nicht, wenn der Kongress keine Initiative ergriffen hat. Wie man also mit Spam umgeht muss aus dem Blickwinkel der Doktrin "ruhendes Handelsrecht" entschieden werden. Das passende Argument dazu lautet:

Staatsgrenzen sind für das Internet und damit für Spam bedeutungslos. Bei E-Mails handelt es sich deshalb notwendigerweise immer um eine zwischenstaatliche Frage. Sie überqueren die Grenzen zwischen den Bundesländern und werden von Servern weitergeleitet, die irgendwo auf der Welt stehen können. Regulierungen durch irgendeinen Staat betreffen damit automatisch den zwischenstaatlichen Handel, und das Gesetz eines Staates wird sofort Auswirkungen auf Spammer in anderen Staaten haben. Die Gegner einer Spam-Gesetzgebung argumentieren dann, dass staatliche Spamregulierung unmöglich sei ohne die Handelsbestimmungen zu verletzen. Nur der Kongress selbst kann Gesetze zu diesen inhärent zwischenstaatlichen Aktivitäten erlassen.

Das vorherige kalifornische Gesetz hatte eine Anklage vor dem Hintergrund der ruhenden Handelsgesetze überlebt, weil das Gericht befand, das Gesetz gelte nur für (a) Spammer, die in Kalifornien befindliches Gerät nutzten und (b) für Spammer, die E-Mail an kalifornische Einwohner schickten. Da das Gesetz nur das kalifornienspezifische Verhalten einschränke, entschied das Gericht, das Handelsgesetz sei nicht verletzt.

Ich gehe davon aus, dass das neue Gesetz Ziel einer neuen Anklage unter dem Handelsgesetz werden wird und vermute, dass wenigstens eine Bestimmung der neuen Verordnung einer Analyse auf handelsrechtlicher Basis nicht standhalten und deshalb gestrichen werden wird. Das neue Gesetz erklärt es für ungesetzlich, "für irgendeine Person oder eine Einheit, elektronische Mailadressen zu sammeln, die im Internet veröffentlicht sind, wenn es darum geht," nicht erbetene kommerzielle E-Mailwerbung nach Kalifornien oder von dort aus zu initiieren oder darin zu werben. Die Bestimmung gilt für jeden und überall, der E-Mailadressen sammelt, um Kalifornier zu spammen – egal, ob dies dann auch geschieht.

Der erste Verfassungszusatz -- Kürzlich gab es ziemlich Aufregung wegen der Entscheidung eines Staatsgerichtes aus Colorado, die "Do Not Call" Liste ("Ruf mich nicht an!") der Bundeskommission für Handel (FTC) zu blockieren, da sie das Recht auf freie Rede der Telemarketing-Firmen verletze. Telemarketing ähnelt Spam in mancherlei Hinsicht, und die Argumente gegen die "Do not call!" Liste lassen sich leicht auf Spamgesetze anwenden. Spamverteidiger haben sogar immer wieder argumentiert, dass die Antispam-Gesetzgebung der Bundesstaaten den ersten Verfassungszusatz verletze. Allerdings haben diese Verweise für die aktuellen Gerichtsentscheidungen, die den Stopp der entsprechenden Gesetze betreffen, keine entscheidende Rolle gespielt.

Das Bundesappellationsgericht hat die Entscheidung des Staatsgerichtes in Colorado jetzt bestätigt und die "Do Not Call" Liste ist auf dem Weg. Trotzdem gehe ich davon aus, dass es weitere Angriffe auf Spamgesetze mit Hinweis auf den ersten Verfassungszusatz geben wird; das kalifornische Gesetz ist reif für so eine Anklage.

Rechtsprechung -- Die meisten Beschwerden wegen der Rechtsprechung eines Staates zum Thema "Verfolgung von Spammern in einem anderen Staat oder im Ausland" richten sich in erster Linie auf Fragen der Umsetzung. Die rechtliche Würdigung der Frage, inwieweit ein Staat rechtliche Möglichkeiten gegenüber außerstaatlichen Einheiten hat, ist ziemlich anerkannt.

Ich glaube, dass alle Staaten eine Gesetzesform anwenden, die man "Gesetz des langen Armes" nennt. Im engeren Sinne geht es darum, dass sich die Rechtsprechung "am langen Arm" auf alle erstreckt, die Vorteile aus dem Nutzen eines Staatsgesetzes ziehen. Minimalster Kontakt mit einem Staat kann einen Rechtsprechungsprozess auslösen, wenn dieser Kontakt ausreicht, den Schutz des Staatsgesetzes anzurufen. So kann also z.B. eine Firma, die Produkte über einen Katalog vertreibt und Kunden in einem bestimmten Staat hat, einen Kunden mit Bezug auf die Staatsgesetze wegen Zahlungsverzug verklagen. Genau so gut kann ein Kunde aber auch diese Firma nach den Gesetzen seines Staates verklagen, wenn sie in Lieferverzug gerät oder wegen eines anderen Vorwurfes.

Man kann nicht ernsthaft bestreiten, dass ein Spammer, der in Kalifornien ungebetene Geschäfte startet, ein Fall für die kalifornische Rechtsprechung ist. Trotzdem sollte man aber einen vorsichtigen Übergang von den rechtlichen zu den praktischen Problemen versuchen. Eine praktische Frage ist z.B.: Wie findet man Spammer?

Um ein gerichtliches Verfahren starten zu können, muss der Kläger dem Beklagten eine Kopie der Beschwerde in die Hand drücken. Das nennt man "service of process". Es ist schwer, dies mit jemand zu machen, wenn man ihn nicht finden kann. 1998 hatte ich Adam und seinen TidBITS Mitherausgebern bei einem Fall geholfen. Der Beschuldigte spielte mit uns das Hütchenspiel mit falschen Büros, mindestens 2 erfundenen Namen und mehreren fiktiven Adressen. Nach dem Prozessbeginn hat er seine Geschäftsadresse sogar monatlich geändert (siehe auch "TidBITS verklagt Spammer" in TidBITS-439_ und "Spam im Staate Washington verdammt" in TidBITS-583_).

<http://db.tidbits.com/getbits.acgi?tbart=05000>
<http://www.heikekurtz.de/tidbitsde/TidBITS-de-583.html#TidBITS1>

[This paragraph currently unavailable.]

Wenn man niemand findet, dem man die Papiere persönlich übergeben kann, dann macht man sich den Prozess "service by publication" zu Nutze: ein Gericht genehmigt die Veröffentlichung der Beschwerde in den Lokalzeitungen. Nach einer bestimmten Zeit wird davon ausgegangen, dass die Beschwerde zugestellt wurde und die Angelegenheit kann ihren normalen Verlauf nehmen.

Die rechtliche Seite mag damit berücksichtigt sein, das praktische Problem bleibt Ihnen aber nach wie vor erhalten. Wie wollen Sie schließlich Ihr Recht durchsetzen, wenn Sie des Beschuldigten nicht habhaft werden können? Irgendwann ist es soweit: Sie müssen den Beschuldigten identifizieren und ihn tatsächlich finden.

Durchsetzung -- Unter den "langer Arm" Bestimmungen sind sogar Offshore-Firmen, die in den USA tätig sind, den US-Gesetzen unterworfen, das schließt auch die Gesetze der Bundesstaaten ein, in denen sie ihre Produkte verkaufen. Wenn der Spammer ein legitimes Geschäft betreibt, das seinen Ruf und seine Kunden wertschätzt, dann dürfte es kein Problem sein, ein Urteil durchzusetzen. Bei den meisten Spammern geht es aber um alles andere als legitime Geschäfte. Sie tun alles Mögliche, ihre Identität und ihren Aufenthaltsort zu verschleiern, auch wenn es bedeutet, sich in anderen Ländern zu verstecken, die keine Spamgesetze haben oder die diese nicht umsetzen. Wie wollen Sie ein Urteil aus Kalifornien in China umsetzen? Oder auf den Bahamas? Die Chancen sind ziemlich gering. Sogar in Ländern, die mit den USA Gegenseitigkeitsabkommen zur Durchsetzung von Gerichtsurteilen im jeweils anderen Land haben, sind die Kosten für die Durchsetzung eines Urteiles im Ausland für das durchschnittliche Spamopfer in der Regel prohibitiv.

Einsammeln -- Nehmen wir mal an, Sie seien einer der Glückliche, die einen Spammer finden, ihm die Beschwerde überreichen und die dann ein Urteil gegen ihn bekommen. Werden Sie Ihre Rechte einfordern? Hier haben wir wieder den Widerspruch zwischen den legitimen Geschäften, die sich um ihren Ruf und um ihre Kunden Gedanken machen und der großen Mehrheit der Spammer, denen beides völlig egal ist. Es ist sehr wahrscheinlich, dass man als Kläger auch dann, wenn man einen Spammer leibhaftig identifizieren kann, für die Durchsetzung des Urteils sorgen muss ("execution of the judgment"). Nein, das heißt nicht, dass der Spammer exekutiert wird (auch wenn diese Vorstellung sich mit den Wünschen einiger Leute decken dürfte). (Das englische) "execution" ist ein juristischer Fachausdruck für das gerichtliche Vorgehen, das die Festsetzung von Gehältern, Bankkonten und ähnliches betrifft. So eine "Execution" kann ziemlich teuer und langwierig werden; oft erhält der Kläger auch nur einen Bruchteil der im Urteil festgelegten Summe. Davon geht natürlich noch der Anteil des Anwaltes ab, der für Sie diese Urteilsverfolgung betreibt.

Schlussfolgerung -- Das neue kalifornische Gesetz geht definitiv weiter als alles, was wir bisher in diesem Zusammenhang gesehen haben. Es verbietet ungebetene kommerzielle E-Mail, sofern der Empfänger dem Empfang nicht zugestimmt hat. Es etabliert ein Privatrecht, das es Einzelpersonen ermöglicht, für jeden Sachpunkt oder für jedes Vorkommnis Klage auf Schadenersatz zu erheben, und es verbietet die systematische E-Mailadressensuche, die zum Zwecke des Spammens kalifornischer Bürger stattfindet.

Das neue Gesetz wird unvermeidlich zu neuen Gerichtsverfahren führen. Manche Teile des Gesetzes werden möglicherweise gestrichen werden, weil sie als überzogen angesehen werden oder weil man meint, sie verletzten Bundesgesetze oder gar die Verfassung, aber sein größter Teil scheint mit den Gesetzen konform zu sein, die solche gerichtlichen Herausforderungen ohne Schaden zu nehmen überstanden haben. Das Gesetz ist absichtsvoll modular ausgelegt, im Juristendeutsch "trennbar", damit Teile, die eine Überprüfung nicht überstehen, herausgelöst werden können, während der Rest des Gesetzes intakt bleibt.

Wenn Erfahrungen nicht täuschen, werden Spamgesetze Spam leider nicht stoppen oder wenigstens eindämmen. Das alte kalifornische Spamgesetz konnte Spam weder verringern noch war es in der Lage, den Spamzuwachs spürbar zu verringern. Ich habe keine große Hoffnung, dass es mit dem neuen Gesetz besser wird. Die gesetzeskonformen Unternehmen haben ihr Vorgehen bereits den geltenden Spamgesetzen angepasst, und sie werden zweifellos ihr bestes tun, das neue Gesetz zu befolgen. In diesen Geschäftszweigen entsteht aber nur ein kleiner Teil der Spam, die uns erreicht. Die meisten Spammer werden einfach weitermachen. Unter dem neuen Gesetz wird es sicher zu einem Hagel neuer Gerichtsverfahren gegen Spammer kommen; als Ergebnis werden unzählige Standardurteile entstehen. Und die Spammer werden weiter machen.

Um nicht übermäßig trostlos zu erscheinen: ich unterstelle nicht, dass es für das Spamproblem keine Lösung gibt. Ich glaube jedoch nicht, dass Gesetze Spam stoppen oder eindämmen können.

Gesetzliche Lösungen eignen sich wunderbar gegen irreführende, täuschende und betrügerische Marketingaktivitäten – das ist aber schon seit langem illegal. Spamgesetze sollten in der Lage sein, zur Durchsetzung der Gesetze notwendige Instrumente zur Verfügung zu stellen, um Spammer verfolgen zu können (wobei man sich hier zunächst auf die schlimmsten Vertreter konzentrieren sollte), und man sollte Einzelpersonen freistellen, sich an der Verfolgung, wenn diese es wünschen. Das Internet ist aber ein globales Phänomen. Staatsgrenzen sind hier weitgehend bedeutungslos, und staatliche Spamgesetze bieten keine große Hilfe bei der Lösung des größeren Problems. Auf der anderen Seite führt die zunehmende Gesetzesarbeit zu einer zunehmenden Regulierung des Internet, und sie setzt damit einen zunehmend populären Präzendenzfall für weitere Verordnungen. Seien Sie vorsichtig mit Ihren Wünschen!

Ich glaube an eine technische Lösung des Spamproblems. Ich bekomme z.B. täglich 100 bis 200 Spams, von denen schon 98% durch den Bayesischen Spamfilter in Eudora 6.0 ausgefiltert werden. OK, ich muss mir regelmäßig den angehäuften Mist von nigerianischen, politischen Flüchtlingen durchsehen, die irgendeinen freundlichen Fremden suchen, der ihnen hilft, ein paar Millionen Dollar zu waschen, oder die Angebote, verschiedene Körperteile zu vergrößern (von denen ich einige gar nicht besitze) und die ewig populären "Werden Sie reich und das schnell" Muster, um falsch ausgefilterte Post zu finden und zu retten. So ärgerlich das auch ist, es ist der aktuelle Preis für die Benutzung eines großenteils ungesteuerten Forums wie dem Internet, in einer kapitalistischen Gesellschaft, die die Redefreiheit und den Datenschutz schätzt.

[Brady Johnson ist ein miesepetriger Anwalt aus Seattle, der Spam von Herzen hasst.]


Aktuelle Themen in TidBITS-Talk/13-Okt-03

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[Übersetzung: Roland Müller <mail@duesenschrieb.de>]

Frühe G3 und Panther -- Leser spekulieren, welche Maschinen Mac OS X 10.3 unterstützen wird. Wird Panther auf frühen beigen G3-PowerMacs laufen, auch wenn diese offiziell nicht unterstützt werden? ("Early G3s and Panther" - 2 Beiträge)

<http://db.tidbits.com/getbits.acgi?tlkthrd=2084>

Palm und Mac Kompatibilität -- Palms neue PDAs kommen mit neuen integrierten Programmen, aber wie gut lassen sich diese mit dem Mac synchronisieren? ("Palm and Mac compatibility" - 8 Beiträge)

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Mac OS X 10.2.8 Probleme -- Auch wenn Apple sein problematisches Mac OS X 10.2.8 Update zurückgezogen und durch eine "optimierte" Fassung ersetzt hat, berichten einige Anwender von Problemen mit der neuen Version. ("Mac OS X 10.2.8 problems" - 6 Beiträge)

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Lob für TidBITS in HTML -- Schau an, es ist möglich, HTML-formatierte E-Mails anzulegen, die nicht wie Hund aussehen! ("Praise for TidBITS in HTML" - 3 Beiträge)

<http://db.tidbits.com/getbits.acgi?tlkthrd=2080>


Übersetzung: Roland Müller <mail@duesenschrieb.de>, Jens Peter Franke <jpfranke@gmx.net>, Jochen Wolters <jochen@polytropia.com> und Hartmut Greiser <hgreiser@linarte.com>.

Lektorat: Heike Kurtz <mail@heikekurtz.de>.

Koordination: Heinz Gnehm <gnehm@infotrax.ch>.

Copyright der deutschen Ausgabe: Heinz Gnehm <gnehm@infotrax.ch>.

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